Der Verein

Name und Gründung

Der Verein „Katholischer Studenten-Wohnheimverein Karlsruhe e.V.“, abgekürzt „WHV“, mit Sitz in Karlsruhe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhalt und Betrieb eines Studentenwohnheims in Karlsruhe.

Die erste Vereinssatzung wurde in der Gründerversammlung am 28.06.1958 einstimmig beschlossen.

Vereinszweck

Durch den Unterhalt und Betrieb eines Studentenwohnheims sollen preiswerte Zimmer für Studierende der Karlsruher Hochschulen geschaffen und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, wissenschaftlich in Ruhe arbeiten zu können.

Die wirtschaftliche und soziale Lage sowie überhaupt die Berufsausbildung von Studierenden soll gehoben und ihr religiöses und geistiges Leben gefördert werden.